Bundesverfassungsgericht bestätigt: Umschlagverbot für Kernbrennstoffe verfassungswidrig3 min Lesezeit

Berlin, 12.01.2022 Das Bundesverfassungsgericht hat die Unvereinbarkeit des Umschlagverbots für Kernbrennstoffe in den bremischen Häfen mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgestellt. Die am 11. Januar 2022 zugestellte höchstrichterliche Entscheidung bestätigt die Auffassung des Branchenverbandes KernD e.V. sowie seiner Mitgliedsunternehmen Advanced Nuclear Fuels mbH (ANF), GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH Mehr lesen…

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