Internationale Organisationen auf dem Gebiet der Kernenergie

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Dezember 2013

Die Verkündung des „Atoms-for-Peace“- Programms durch US-Präsident Dwight D. Eisenhower vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 8. Dezember 1953 und die Erste Atomenergie-Konferenz in Genf 1955 weckten weltweit große Erwartungen in diese neuartige Energieform, waren aber zugleich begleitet vom Bewusstsein der außerordentlichen Gefahren, die mit der Kernspaltung verbunden sind. So wurden noch im selben Jahrzehnt drei internationale Institutionen gegründet, die einerseits die breite Nutzung der Kernenergie fördern, andererseits aber einen Missbrauch verhindern und Schäden durch Radioaktivität vermeiden helfen sollten: Die Internationale Atomenergieagentur (IAEA), die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) und die Kernenergie- Agentur (NEA) der OECD, befassen sich mit der Gesamtheit des Einsatzes der Kernenergie.

Daneben besteht eine Reihe von fachlich spezialisierten Organisationen, deren Schwerpunkt bei der Reaktor- und Anlagensicherheit oder beim Strahlenschutz liegt.

Während jeder Staat autonom über Einsatz oder Nicht-Einsatz der Kernenergie entscheidet, ist es von jeher Zielsetzung der internationalen Zusammenarbeit, Wissen und Erfahrungen zu teilen und eine möglichst weitgehende Angleichung der gültigen Standards und Sicherheitsanforderungen zu erreichen. Das Bewusstsein, dass Radioaktivität nicht an Landesgrenzen Halt macht und dass die öffentliche Meinung auch durch Vorkommnisse in fernen Ländern mitgeprägt wird, wie die Reaktorunfälle von Harrisburg (USA), Tschernobyl (damalige Sowjetunion) und Fukushima (Japan) gezeigt haben, hat die Intensität der internationalen Zusammenarbeit weiter erhöht.

  • Autonome technisch-wissenschaftliche Organisation mit besonderem Status innerhalb des Systems der Vereinten Nationen mit eigener Mitgliedschaft
  • gegründet am 29. Juli 1957 mit Sitz in Wien
  • 159 Staaten sind Mitglieder der IAEA (Stand 12/2013), darunter Deutschland seit 1957
  • Organe: Generalsekretär, Gouverneursrat, Generalversammlung
  • Zielsetzung: „Atoms for Peace“, d. h. Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie, Verhinderung der Weiterverbreitung von Atomwaffen
  • Die IAEA berichtet der jährlichen Vollversammlung der UN und bei Verstößen gegen den Atomwaffensperrvertrag dem Weltsicherheitsrat
  • Eigenständige internationale Organisation neben der EU, teilt mit ihr aber sämtliche Organe, vor allem die Kommission, den Rat, das Europäische Parlament und den Gerichtshof. Die exekutivischen Tätigkeiten von Euratom sind in die Generaldirektionen der Europäischen Kommission integriert. Der Rat beschließt über Gesetzgebung in den Euratom zugewiesenen Bereichen. Das Europäische Parlament hat im Rahmen von Euratom nur eine beratende Funktion und keine Mitentscheidung. Im Rat werden Euratom- Angelegenheiten in der Arbeitsgruppe „Atomic Question Group“ behandelt und für die Ratsentscheidung vorstrukturiert.
  • Gegründet am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge zwischen Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland
  • Mitglieder: Alle Mitgliedstaaten der EU
  • Im Gegensatz zu IAEA und OECD ist Euratom ein Staatenverbund mit originären Kompetenzen, die im Gründungsvertrag von 1957 niedergelegt sind, und hat auf bestimmten Gebieten die Kompetenz, Verordnungen und Richtlinien zu erlassen, verbindliche Entscheidungen an Mitgliedstaaten zu richten und erforderlichenfalls Vollstreckungs- und Sanktionsmaßnahmen zu treffen.
  • Die Beziehungen zwischen Deutschland und Euratom werden vom Bundeswirtschaftsministerium koordiniert.
  • Zielsetzung: „Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen.“ (Euratom-Vertrag, Artikel 1)
  • Spezielle Agentur in der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD), einer internationalen Organisation von Industrieländern
  • Gegründet im Februar 1958 als „European Nuclear Energy Agency (ENEA)“, mit Sitz in Paris. 1972 umbenannt in OECD Nuclear Energy Agency.
  • Mitglieder sind 31 Industrieländer Europas, Nordamerikas und der Asiatisch-Pazifischen Region, seit kurzem auch Russland. Auf diese Länder entfallen ca. 90 % der weltweit installierten Kernkraftwerksleistung.
  • Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied. Die Beziehungen zur NEA werden durch das Bundeswirtschaftsministerium koordiniert.
  • Organe: Generaldirektor, Steering Committee for Nuclear Energy
  • Zielsetzung: Unterstützung der Mitgliedsländer bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen, technologischen und rechtlichen Basis für eine sichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke. Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses bei Schlüsselfragen als Input für Regierungsentscheidungen.
  • Die Organe der NEA berichten an den Council (Rat) der OECD.
  • Beratungsgruppe der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente
  • gegründet 2007 durch Beschluss des Rates der EU
  • Das Sekretariat der ENSREG wird von der Europäischen Kommission gestellt.
  • Mitglieder sind hochrangige Vertreter der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission
  • Die deutschen Vertreter werden vom BMU benannt.
  • Zielsetzung: ENSREG „berät und unterstützt die Kommission … bei der schrittweisen Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und schließlich ergänzender europäischer Regelungen auf den Gebieten a) Sicherheit kerntechnischer Anlagen und b) Sicherheit abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“ (aus dem Einsetzungsbeschluss vom 27.07.2007)
  • Beratungsgremium der Regulierungsbehörden der Kernenergie betreibenden EU-Staaten und der Schweiz
  • gegründet 1999
  • Mitglieder sind die Leiter der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von 16 EU-Staaten sowie der Schweiz; Vertreter von neun weiteren Staaten (die keine Kernenergie betreiben) haben Beobachterstatus
  • Deutschland wird durch den Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium vertreten. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) leistet fachliche Zuarbeit für WENRA.
  • Zielsetzung ist, die Sicherheit kerntechnischen Einrichtungen in der EU zu fördern und weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt ist dabei die Harmonisierung der nationalen kerntechnischen Regelwerke, um ein gleichmäßig hohes europäisches Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
  • Unabhängiger Zusammenschluss der Kernkraftwerksbetreiber weltweit als Folge des Tschernobyl-Unfalls
  • gegründet im Mai 1989; regionale Zentren in Atlanta, Moskau, Paris und Tokio, Koordinierungszentrum in London
  • Mitglieder sind sämtliche Kernkraftwerksbetreiber der Welt.
  • Organe sind der Chairman, der Managing Director, das Biennial General Meeting
  • Zielsetzung ist, den verantwortungsvollen, sicheren Betrieb der Kernkraftwerke weltweit zu gewährleisten und permanent zu verbessern.
  • Wissenschaftlicher Ausschuss, von der Generalversammlung der UN eingesetzt und von den UN finanziert
  • gegründet 1955; Sitz des Sekretariats ursprünglich in New York, seit 1974 in Wien
  • Mitglieder sind Experten, die von anfangs 15, jetzt 27 von der UN-Generalversammlung ausgewählten Staaten benannt wurden.
  • Deutschland ist seit 1973 beteiligt. Das Bundesamt für Strahlenschutz bestimmt die deutsche Delegation.
  • UNSCEAR tagt einmal jährlich. Der vom UN-Generalsekretär ernannte Sekretär, dem ein wissenschaftliches Sekretariat zur Seite steht, koordiniert die laufenden Arbeiten. Administrativ ist UNSCEAR eng verzahnt mit dem Umweltprogramm der UN (UNEP).
  • UNSCEAR berichtet an die Generalversammlung der UN, die auch über ihre Arbeitprogramme beschließt. Inhaltlich ist UNSCEAR unabhängig.
  • Zielsetzung: UNSCEAR erfasst die globalen Niveaus ionisierender Strahlung und ihre Auswirkungen. UNSCEAR liefert die wissenschaftliche Basis für den Strahlenschutz. Ihre Berichte sind ein wichtiger Input für andere internationale Organisationen (IAEA; ICRP; Weltgesundheitsorganisation WHO).
  • Unabhängige internationale gemeinnützige Nichtregierungsorganisation von Fachleuten aus Wissenschaft und Politik auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, finanziert durch laufende Zuschüsse von Organisationen, die ein Interesse am Strahlenschutz haben
  • gegründet 1928; Sitz in Ottawa, Kanada
  • über 200 persönliche Mitglieder aus 31 Nationen
  • Deutsche Ansprechpartner sind das Bundesamt für Strahlenschutz und das Helmholtz Zentrum München.
  • Organe sind die Hauptkommission, die Kommissionen für Strahlenwirkungen, für Dosimetrie von Strahlenexpositionen, für Strahlenschutz in der Medizin, für die Umsetzung der ICRP-Empfehlungen und für Umweltschutz sowie das wissenschaftliche Sekretariat.
  • Die Arbeit der ICRP hat zum Ziel, durch Berichte und Empfehlungen die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Strahlenschutz zum Nutzen der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt umzusetzen.
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