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Berlin, 16.04.2013
Die Kosten für eine alternative Endlagersuche pauschal auf die Betreiber der Kernkraftwerke abzuwälzen ist grundsätzlich verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt in seinem Rechtsgutachten vom März 2012.
Bereits im vergangenen Jahr, als es erste Überlegungen der Politik in Richtung einer neuen Endlagersuche gab, hat Arndt in einem Rechtsgutachten die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Alternativensuche aufgezeigt. Arndt legt überzeugend dar, dass Gorleben zunächst zu Ende erkundet werden muss, bevor die Ablieferungspflichtigen, also im Wesentlichen die Energieversorgungsunternehmen, zur Übernahme der Kosten für die Erkundung weiterer Standorte herangezogen werden können. Wenn der Gesetzgeber eine Alternativensuche beginne, bevor ein Urteil über die Nichteignung von Gorleben feststehe, sei diese Suche vom Steuerzahler zu finanzieren.
Laut Arndt tauge das Verursacherprinzip nicht dazu, dem Gesetzgeber zu erlauben, das Instrumentarium nicht-steuerlicher Finanzierungsmöglichkeiten beliebig zu erweitern. Daneben stünden das Kontinuitätsgebot und der Vertrauensschutz einer Erhebung von zusätzlichen Standortauswahlkosten entgegen.
Insbesondere stehe der Gesetzgeber bei der Suche nach dem bestmöglichen Endlager stets vor dem Dilemma, dass jede Alternativensuche „die Tür ins Uferlose“ eröffne. Allenfalls für den Fall, dass der Staat die für Gorleben geleisteten Vorauszahlungen verzinst zurückerstatte, sei eine Heranziehung der Ablieferungspflichtigen für Kosten einer neuen Standortauswahl grundsätzlich denkbar – dies aber auch nicht unbegrenzt, sondern nur unter sorgfältiger Beachtung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots.
Hintergrund:
Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Mannheim. Von 2001 bis 2012 war Arndt Rektor der Universität Mannheim.
Nach dem parteiübergreifenden Willen der Politik soll nun unter Einbeziehung einer Enquete-Kommission die Suche nach dem bestmöglichen Standort für ein Endlager von wärmeentwickelnden Abfällen eröffnet werden. Die Kosten für diesen Suchprozess sollen von den Ablieferungspflichtigen getragen werden. Bereits die Kosten für die bisherige Erkundung von Gorleben belaufen sich auf rund 1,6 Milliarden Euro, so dass der Umfang dieser neuen Kosten deutlich wird.
Berlin, 02.08.2001
Das Deutsche Atomforum e.V. (DAtF) hat seine schriftliche Stellungnahme zum „Entwurf für ein Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“ an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) übermittelt. Die Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Atomgesetz (AtG). Hierbei wird unter anderem betroffenen Verbänden und Fachkreisen die Möglichkeit gegeben, sich zum Gesetzesentwurf zu äußern.
Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf ist aus Sicht des Deutschen Atomforums unter derzeitigen politischen Randbedingungen ein akzeptabler Kompromiss. Er entspricht Inhalt und Geist der am 14. Juni 2000 paraphierten und am 11. Juni 2001 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen (EVU). Die Bundesregierung setzt darin ihre bekannte energiepolitische Grundlinie durch. Die EVU geben ihre rechtliche Position auf Grund unbefristeter Betriebsgenehmigungen für die vorhandenen Kernkraftwerke auf, erhalten dafür aber wirtschaftlich kalkulierbare Rahmenbedingungen.
In der Sache hält das Deutsche Atomforum die in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommende Überzeugung der Bundesregierung energiewirtschaftlich und klimapolitisch für falsch. Die friedliche Nutzung der Kernenergie in Deutschland ist wirtschaftlich erfolgreich, sie ist ethisch verantwortbar und trägt sowohl zur Schonung der Umwelt als auch zur Erreichung klimapolitischer Ziele bei. Mit seiner politisch gewollten Entscheidung beschreitet Deutschland einen nationalen Sonderweg.
Weltweit setzen viele Nationen unverändert auf den Einsatz der Kernenergie. In einigen Ländern wird derzeit sogar sehr konkret der Neubau von Kernkraftwerken in Erwägung gezogen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig, dass das kerntechnische Know-how Deutschlands nicht verloren geht; denn der im internationalen Vergleich hohe Sicherheitsstandard und die dahinterstehende Sicherheitsphilosophie sind weltweit anerkannt. Die Bundesregierung sollte daher uneingeschränkt sicher stellen, dass wirtschaftliche Aktivitäten der deutschen Hersteller- und Zulieferindustrie auf dem nationalen und internationalen Markt der Nukleartechnik nicht behindert werden. Auch darf es im Bereich von Wissenschaft und Forschung nicht zu einem technologischen Fadenriss kommen. Künftigen Generationen soll damit die Option einer weiteren Kernenergienutzung in Deutschland erhalten bleiben.
Das Deutsche Atomforum und die darin vertretenen Unternehmen gehen davon aus, dass die endgültige Gesetzesvorlage ebenfalls allen Punkten der Vereinbarung entspricht und alle Beteiligten in der Folge im Geiste der Vereinbarung handeln. Sollte die Gesetzesnovelle hingegen nicht der getroffenen Vereinbarung entsprechen, so wäre dies als Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Vereinbarung zu werten.
DEUTSCHES ATOMFORUM E.V.