Inhalte

Teil 1 | Einführung, Systematik und gesetzliches Grundkonzept

  • Begriff der radioaktiven Abfälle
  • Das Entsorgungskonzept des AtG (§ 9a) mit seiner Verantwortungsverteilung
    • Verursacherprinzip
    • Pflicht zur Konditionierung, Zwischenlagerung, Ablieferung
    • Pflicht zur Errichtung von Bundesendlagern
  • Definitionen und Begriffe rund um radioaktive Abfälle – im Gesetz und in der Praxis
  • Die Neuordnung im Endlagerbereich 2013/17: BGE und BASE
  • Die Neuordnung der Entsorgungsverantwortlichkeit 2017: BGZ, Entsorgungsfonds, Entsorgungsübergangsgesetz
  • Atomrechtliche Abfallentsorgungsverordnung (AtEV) 2018
  • Verwaltungsaufbau und Zuständigkeiten im Abfallbereich

Teil 2 | Rechtlicher Rahmen für wärmeentwickelnde (hochradioaktive) Abfälle

  • Das Entsorgungskonzept des AtG: Geschichte und heutiger Stand
  • Zwischenlager: Genehmigung (inkl. Behälterzulassung) und Aufsicht
  • Die Rückführung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, die Regelung im StandAG und das „Gesamtkonzept“ des BMUB vom Juni 2015
  • Standortauswahl nach dem StandAG

Teil 3 | Rechtlicher Rahmen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle/Reststoffe, Freigabe und Herausgabe

  • Überblick und Reststoffkonzepte; Reststoffe und radioaktive Abfälle
  • Konditionierung und Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle
  • Gesetzlicher Übergang der Zwischenlagerung auf die öffentliche Hand
  • Endlagerung im Schacht Konrad, Endlagerbedingungen Konrad
  • Freigabe und Herausgabe, Entlassung aus dem Atomrecht

Termin                 18. April 2024

Ort                        WEBINAR

Preis                     1.049,- €

Referent              Dr. Christian Raetzke | Rechtsanwalt, Leipzig

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