{"id":3455,"date":"2022-04-07T06:10:15","date_gmt":"2022-04-07T06:10:15","guid":{"rendered":"https:\/\/kerndd.live-website.com\/?p=3455"},"modified":"2023-07-15T13:53:03","modified_gmt":"2023-07-15T13:53:03","slug":"aktuelle-relevanz-der-kernkraftwerke-fuer-die-versorgungssicherheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kernd.de\/de\/aktuelle-relevanz-der-kernkraftwerke-fuer-die-versorgungssicherheit\/","title":{"rendered":"Aktuelle Relevanz der Kernkraftwerke f\u00fcr die Versorgungssicherheit"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Ausgangslage<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorhaben werden in Deutschland Kernenergie und Kohlekraft abgeschafft, die Kernenergie bis zum 31.12.2022, die Kohle auf einem absinkenden Pfad bis aktuell 2038 oder sogar schon bis 2030. Im Gegenzug wurden aktuell noch Gaskraftwerke als \u201e\u00dcbergangstechnologie\u201c zur St\u00fctzung des Netzes zugebaut, was gem\u00e4\u00df Koalitionsvertrag der Bundesregierung auch noch deutlich erweitert und beschleunigt werden soll. Angesichts der derzeitigen Kriegssituation in der Ukraine und der potentiell kritischen, vielleicht sogar l\u00e4nger andauernden Energieversorgungslage in Europa ist die Machbarkeit und Sinnhaftigkeit letzteren Zieles in Frage zu stellen, zumal schon vor der jetzt aktuellen Situation das deutsche und europ\u00e4ische Stromnetz mehrere Male vor einem Kollaps stand und nunmehr k\u00fcnftig Erdgas wohl nicht mehr so planungsgem\u00e4\u00df bzw. wie bisher zur Verf\u00fcgung stehen wird. Der Politik und der Energieversorgungswirtschaft stellt sich nun die Frage, ob und in welchem Umfang bestehende konventionelle Kraftwerke die Versorgung weiter st\u00fctzen und absichern m\u00fcssen. Dass hierbei deutsche Kernkraftwerke eine durchaus entscheidende Rolle spielen k\u00f6nnen, sollen die folgenden Ausf\u00fchrungen aufzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Strombedarf<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ungeachtet der aktuellen potentiellen Krisensituation bleibt der Strombedarf, der in der Regel zwischen 40 und 80 Gigawatt (GW) liegt, bestehen, bzw. steigt u.a. wegen der Elektromobilit\u00e4t und zahlreicher W\u00e4rmepumpen in Neubauten auch noch sukzessive an. Das gilt nicht nur f\u00fcr den j\u00e4hrlichen Gesamtbedarf, sondern auch f\u00fcr den maximalen Strombedarf in der Stunde des Jahres mit dem h\u00f6chsten Verbrauch, wie er in Analysen zur Lastdeckung unterstellt wird. In der Systemanalyse 2021 der \u00dcbertragungsnetzbetreiber f\u00fcr 2021\/2022 wurde diese H\u00f6chstlast mit 87,9 GW angenommen (ohne Netzverluste auf Ebene der \u00dcbertragungsnetze in H\u00f6he von ca. 4 Prozent). In der Grafik unten ist diese H\u00f6chstlast und die Entwicklung der installierten Nettoerzeugungsleistung konventioneller Kraftwerke gem\u00e4\u00df Monitoringbericht 2021 der Bundesnetzagentur abgebildet.<\/p>\n\n\n\n\n\n<p><strong>Verf\u00fcgbare Leistung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Stunde mit der H\u00f6chstlast f\u00e4llt dabei aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahrzehnte auf eine fr\u00fche Abendstunde in einem Wintermonat bei kalter winterlicher Witterung, so dass die Erzeugung mittels Fotovoltaik bei null anzusetzen ist. In einer Flautensituation ist f\u00fcr die Windkraft maximal 5 Prozent der installierten Leistung als verf\u00fcgbar anzusetzen, also rund 3,3 GW von dann rund 66 GW onshore und offshore. In Flauten kann allerdings die tats\u00e4chliche Leistung der Windkraftanlagen f\u00fcr signifikante Zeitr\u00e4ume von mehreren Tagen auch deutlich unter den Wert von 5 Prozent der installierten Leistung fallen. Laufwasserkraftwerke (5,6 GW) und Stromerzeugung mit Biomasse (7,8 GW) k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich in vergleichbarer Weise zur Bedarfsdeckung beitragen wie konventionelle Kraftwerke, allerdings k\u00f6nnen ein Teil der Wasserkraftwerke und aktuell die meisten Biomassekraftwerke keine Systemdienstleistungen zur Stabilisierung des Stromnetzes erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie bei allen technischen Anlagen ist auch bei Kraftwerken und sonstigen Stromerzeugern eine nicht geplante Nicht-Verf\u00fcgbarkeit zu unterstellen, etwa durch Defekte oder eine geplante Nicht-Verf\u00fcgbarkeit auch in den kritischen Wintermonaten, weil etwa Wartungs- oder Reparaturma\u00dfnahmen umfangreicher Art erforderlich sind, die sich auch \u00fcber den Winter erstrecken. Um dem Rechnung zu tragen, wird eine technische Nicht-Verf\u00fcgbarkeit von 5 Prozent \u00fcber die konventionellen Erzeugungstechnologien angenommen (vergl. VGB, UBA). F\u00fcr Laufwasserkraftwerke und die Stromerzeugung mit Biomasse werden die Nicht-Verf\u00fcgbarkeiten aus dem letzten Leistungsbilanzbericht der \u00dcbertragungsnetzbetreiber von 2020 gem\u00e4\u00df historischer Erfahrung angenommen, also 72 Prozent bzw. 40 Prozent. In der untenstehenden Abbildung sind diese Aspekte dargestellt.<\/p>\n\n\n\n\n\n<p><strong>Problem Gasmangellage<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie erkennbar, ist bereits ohne Gasmangellage ab Januar 2023 der maximale Strombedarf mit innerdeutscher Erzeugung bei unver\u00e4nderten Bedingungen hinsichtlich Kernenergie- und Kohleausstieg nicht mehr abgedeckt, es besteht ein Defizit von 4,9 GW. Bei einer Gasmangellage, wie sie infolge des Kriegs gegen die Ukraine und den daraus resultierenden geopolitischen und energiewirtschaftlichen Verwerfungen jederzeit denkbar ist, wie durch die Ausrufung der ersten Stufe des Notfallplans Gas durch die Bundesregierung aktuell dokumentiert, \u00e4ndert sich die Lage noch einmal deutlich zum Schlechteren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die so genannten ungekoppelten Anlagen zur ausschlie\u00dflichen Stromerzeugung mit Gas und einer installierten Leistung von (aktuell) 9,4 GW (BDEW) sowie die gasbefeuerten Industriekraftwerke mit einer installierten elektrischen Leistung von 5,3 GW (BDEW) geh\u00f6ren, anders als die privaten Verbraucher oder Kraft-W\u00e4rme-Kopplungsanlagen in der \u00f6ffentlichen W\u00e4rmeversorgung, nicht zu den so genannten gesch\u00fctzten Verbrauchern im Rahmen des Notfallplans Gas. In einer Gasmangellage ist somit zu unterstellen, dass diese Anlagen nicht verf\u00fcgbar sein werden.<\/p>\n\n\n\n\n\n<p>Daraus ergibt sich eine rechnerische Unterdeckung von 19,6 GW gegen\u00fcber dem Bedarf gemessen an der diesj\u00e4hrigen, angenommenen maximalen Last. Dies kann theoretisch durch Importe abgedeckt werden, da die physikalische Gesamtleistung aller Grenzkuppelverbindungen bei mehr als 23 GW (BNetzA) liegt. Allerdings \u2013 und abgesehen von m\u00f6glichen Nicht-Verf\u00fcgbarkeiten auch hier \u2013 wird von einer Gasmangellage, die von einem Importstopp oder Embargo des russischen Gasbezugs verursacht wird nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa betroffen sein, etwa auch das f\u00fcr die Absicherung der Stromversorgung S\u00fcddeutschlands besonders wichtige \u00d6sterreich (Gasstromerzeugung 16 Prozent, im Winter 20 bis 30 Prozent; Gasimportanteil Russland: 80 Prozent) oder Italien (Gasstromerzeugung 43 Prozent, Stromimport: 12 Prozent; Gasimportanteil Russland: 40 Prozent) das dann ebenfalls auf erh\u00f6hte Stromimporte angewiesen sein wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch ist in einer derartigen Stresssituation, die durch das von der EU geplante Kaufverbot f\u00fcr russische Steinkohle noch versch\u00e4rft wird, nicht auszuschlie\u00dfen, dass die Integrit\u00e4t des europ\u00e4ischen Stromverbundes nicht aufrecht erhalten werden kann, und der Verbund in mehrere getrennte Zonen zerf\u00e4llt, die dann f\u00fcr gewisse Zeit autark ihre Versorgung gew\u00e4hrleisten m\u00fcssten. Im Januar 2021 ist ein solches Szenario auch ohne allgemeine Stresssituation aufgrund des Versagens von Netzkomponenten in S\u00fcdosteuropa bereits eingetreten, wenn auch damals nur f\u00fcr kurze Zeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die installierte Leistung weiter betriebener Kernkraftwerke kann in einer akuten Stresssituation f\u00fcr die Stromversorgung den Unterschied zwischen der Aufrechterhaltung und dem Kollaps des Stromnetzes ausmachen, gerade wenn die besondere regionale Verwundbarkeit in S\u00fcddeutschland mit in Betracht gezogen wird. In solch einer Stresssituation, wenn Netzspannung UND Frequenz in den engen vorgegebenen Grenzen gehalten werden m\u00fcssen, wird JEDER gro\u00dftechnische nichtvolatile Stromerzeuger (und dazu geh\u00f6rt die Kernenergie) dringend ben\u00f6tigt, um das Stromnetz zu stabilisieren. Kernkraftwerke k\u00f6nnen hierbei durchaus das \u201eZ\u00fcnglein an der Waage\u201c sein. Es ist zur Sicherung der Stromversorgung der deutschen Bev\u00f6lkerung im Krisenfall wie jetzt&nbsp; unverantwortbar, diese am Netz befindlichen Kraftwerke einfach abzuschalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur derzeit gelegentlich aufgeworfenen Frage der Sicherheit in Konfliktf\u00e4llen ist bereits l\u00e4nger bekannt, dass kerntechnische Anlagen zu den bestgesicherten industriellen Anlagen \u00fcberhaupt geh\u00f6ren und deswegen einen guten Schutz etwa gegen terroristische Anschl\u00e4ge bieten, der auch in einem hypothetischen Fall von Kampfhandlungen im Umfeld eines Kernkraftwerks wirksam w\u00e4re. Eine etwaige Abschaltung w\u00fcrde wegen der an den Standorten ohnehin bestehenden oberirdischen Zwischenlager keinen wesentlichen Zugewinn an Sicherheit f\u00fcr den Fall eines v\u00f6lkerrechtswidrigen, bewussten und gezielten milit\u00e4rischen Angriffs mit sich bringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Last but not least tr\u00e4gt ein \u2013 auch nur kurz- oder mittelfristiger \u2013 Weiterbetrieb von Kernkraftwerken in Deutschland durch seine praktisch CO2-freie Stromerzeugung auch zur Zielerreichung des Klimaschutzes bei \u2013 und dies eben ohne neue Investitionen, Genehmigungs- und Errichtungszeiten sowie Versorgungsrisiken f\u00fcr neue Gaskraftwerke. Die durch einen begrenzten Weiterbetrieb zus\u00e4tzlich entstehenden radioaktiven Reststoffe haben verglichen mit den bestehenden Inventaren aus jahrzehntelanger Kernenergienutzung nur einen geringen Umfang.<\/p>\n\n\n\n<p>Berlin, 07. April 2022<\/p>\n\n\n\n<p>Pressekontakt: Nicolas Wendler, Tel.: +49 172 237 91 84, E-Mail: presse@kernd.de<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kerntechnik Deutschland e.V. (KernD)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Berliner Stra\u00dfe 88 A, 13467 Berlin<\/p>\n\n\n\n<p>presse@kernd.de www.kernd.de<\/p>\n\n\n\n<p>Vorsitzender des Vorstandes: Thomas Seipolt<\/p>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Dr.-Ing. Thomas Behringer<\/p>\n\n\n\n<p>Sitz: Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, VR 21055 B<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/kernd.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Relevanz-der-Kernkraftwerke-fuer-die-Versorgungssicherheit-final-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"\">Aktuelle Relevanz der Kernkraftwerke f\u00fcr die Versorgungssicherheit<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausgangslage Gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorhaben werden in Deutschland Kernenergie und Kohlekraft abgeschafft, die Kernenergie bis zum 31.12.2022, die Kohle auf einem absinkenden Pfad bis aktuell 2038 oder sogar schon bis 2030. 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